Für das Schreiben einer Rechnung gibt es ganz genaue Vorgaben zum Inhalt. Dabei ist zum 1. zu unterscheiden, ob es sich um eine "normale" Rechnung oder eine Kleinbetragsrechung (< 150,00 €) handelt.
Bei Deinem Beispiel (< 150,00 €) gehören der vollständige Name und die (Haus-) Adresse des Leistenden (Deine) und des Kunden auf die Rechnung. Dann unbedingt Deine Steuernummer (Einkommensteuernummer). Bist Du umsatzsteuerpflichtig, dann Deine USt-Nr. oder die USt.-ID. Dann das Rechnugsdatum (max. 1/2 Jahr nach Leistungserbringung) und die (fortlaufende) Rechnungsnummer.
Dann musst Du deine Leistung beschreiben. Hast Du die Fenster nur verkauft und geliefert, repariert oder eingebaut? Diese Leistung muss natürlich mit den Angaben auf Deinem Gewerbeschein übereinstimmen. Trenne bitte auch Material- und Arbeitsvergütung. Deinen Stundenlohn darfst Du preisgeben, musst es aber nicht. Dann ist das Datum der Leistungserbringung wichtig (z.B. am 11.Juni 2008) oder der Leistungszeitraum, wenn es sich um immer wiederkehrende Tätigkeiten handelt.
Bist Du umsatzsteuerpflichtig, dann musst Du Nettopreis, Umsatzsteuer und Bruttopreis einzeln aufschreiben. Bist Du Kleinunternehmer, dann hast Du nur einen Preis (Brutto = Netto). Hier gehört der Satz "Die Besteuerung erfolgt nach § 19 Abs. 1 UStG" unbedingt unter die Rechnung. Hast Du diese Leistung für einen privaten Auftraggeber ausgeführt, dann gehört noch dieser Satz "Bitte diese Rechnung zwei Jahre nach Ende dieses Kalenderjahres aufbewahren" unten drunter.