Frage:
Wie schreibe ich eine Rechnung?
tina r
2008-06-12 07:18:02 UTC
Muss ich Stdlohn und Märchensteuer aufführen,oder reicht es 3 Fenster 400€
Sechs antworten:
Roswitha B
2008-06-12 07:45:08 UTC
Für das Schreiben einer Rechnung gibt es ganz genaue Vorgaben zum Inhalt. Dabei ist zum 1. zu unterscheiden, ob es sich um eine "normale" Rechnung oder eine Kleinbetragsrechung (< 150,00 €) handelt.

Bei Deinem Beispiel (< 150,00 €) gehören der vollständige Name und die (Haus-) Adresse des Leistenden (Deine) und des Kunden auf die Rechnung. Dann unbedingt Deine Steuernummer (Einkommensteuernummer). Bist Du umsatzsteuerpflichtig, dann Deine USt-Nr. oder die USt.-ID. Dann das Rechnugsdatum (max. 1/2 Jahr nach Leistungserbringung) und die (fortlaufende) Rechnungsnummer.

Dann musst Du deine Leistung beschreiben. Hast Du die Fenster nur verkauft und geliefert, repariert oder eingebaut? Diese Leistung muss natürlich mit den Angaben auf Deinem Gewerbeschein übereinstimmen. Trenne bitte auch Material- und Arbeitsvergütung. Deinen Stundenlohn darfst Du preisgeben, musst es aber nicht. Dann ist das Datum der Leistungserbringung wichtig (z.B. am 11.Juni 2008) oder der Leistungszeitraum, wenn es sich um immer wiederkehrende Tätigkeiten handelt.

Bist Du umsatzsteuerpflichtig, dann musst Du Nettopreis, Umsatzsteuer und Bruttopreis einzeln aufschreiben. Bist Du Kleinunternehmer, dann hast Du nur einen Preis (Brutto = Netto). Hier gehört der Satz "Die Besteuerung erfolgt nach § 19 Abs. 1 UStG" unbedingt unter die Rechnung. Hast Du diese Leistung für einen privaten Auftraggeber ausgeführt, dann gehört noch dieser Satz "Bitte diese Rechnung zwei Jahre nach Ende dieses Kalenderjahres aufbewahren" unten drunter.
Wulli
2008-06-12 14:38:20 UTC
Fragen wir mal so: Bist Du selbständige Gewerbetreibende oder reiberuflich tätig, oder "nur" Privatperson?



Meine Frage bezieht sich auf die Art der MWST.-Berechnung und ob Du evtl einen Umsatzsteuer-Ident-Nummer brauchst.
Gerd P
2008-06-12 14:21:13 UTC
Bist du Schwarzarbeiter oder ordentlicher Gewerbetreibende?
Sprendlinger
2008-06-12 15:52:31 UTC
Steuer darfst Du nur berechnen, wenn Du sie abführst. Sonst machst Du Dich wegen Unterschlagung strafbar.
anonymous
2008-06-12 14:24:17 UTC
Dazu gibt es einfach zu bedienende Freewareprogramme.

Oder Vorlagen im jeweiligen Officepaket.

Aber an wen solltest Du überhaupt eine Rechnung schreiben.
Cabrio Fan
2008-06-12 14:38:45 UTC
Du musst deine Adresse, Firmennamen, Steuernummer angeben.

MwSt musst du ausweisen ob 7 oder 19% berechnest.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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