2008-12-21 02:47:12 UTC
Von Thorsten Denkler, Berlin
Wenn die Richter am Arbeitsgericht Berlin am Dienstag gekonnt hätten, wie sie wollten - die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) hätte wohl nicht mit Milde rechnen können.
Für die CGZP stand am Morgen nicht weniger auf dem Spiel, als die Aberkennung ihrer Tariffähigkeit - mit weitreichenden Folgen. Sämtliche bisher von der umstrittenen Tarifgemeinschaft abgeschlossenen Tarifverträge hätten auf einen Schlag ihre Gültigkeit verloren.
Vor Gericht ist diese Frage gelandet, weil zwei Zeitarbeitnehmer überzeugt sind, zu wenig Geld zu bekommen. Ihre Arbeitgeber haben Tarifverträge mit der CGZP abgeschlossen. Wären sie in einem Betrieb angestellt, in dem ein Vertrag mit einer DGB-Gewerkschaft existiert, der Lohn wäre deutlich höher.
Mit der CGZP fallen die Preise
Für die meisten Zeitarbeitsfirmen gilt: Sieben Euro Minimum die Stunde. Doch wo die CGZP im Spiel ist, fallen die Preise. Von Dumpinglöhnen ist gar die Rede - vor allem, wenn es um Haustarifverträge geht. Über 150 Haus- und Flächentarifverträge sollen mit der Unterschrift eines christlichen Gewerkschafters gültig geworden sein. Über die genauen Tarife schweigen sich die christlichen Gewerkschaften regelmäßig aus.
Die Berliner Arbeitsrichter ließen keinen Zweifel daran, dass sie "Zweifel" an der Tariffähigkeit der CGZP haben. Grundlage dafür ist die sogenannte Sozialmächtigkeit. Eine Gewerkschaft, die Tarifverträge mit Arbeitgebern abschließt, muss auch Muskeln haben, mit denen sie spielen kann. Im besten Fall viele Mitglieder und viele abgeschlossene Verträge.
Ob das bei allen vier der CGZP angeschlossenen christlichen Gewerkschaften der Fall ist, halten die Berliner Richter offenbar für fraglich: Ihre Zweifel an der CGZP seien ja gerade vor den Hintergrund entstanden, ob für eine Tariffähigkeit "nicht alle an der Tarifgemeinschaft beteiligten Gewerkschaften ihrerseits tariffähig sein müssen".
Quelle: Süddeutsche Zeitung