Die Guthaben von ungültigen Telefonkarten werden auf sog. Umtauschkarten mit 20,00 Euro Nennwert übertragen. Hierbei werden die Guthaben mehrerer ungültiger zum Umtausch eingereichter Telefonkarten bis zum Nennwert von 20,00 Euro summiert. Restguthaben und Guthaben unter 20,00 Euro werden auf Umtauschkarten mit dem tatsächlichen Guthaben übertragen. Die Rückgabe Ihrer zum Umtausch eingereichten Karte(n) ist in jedem Fall ausgeschlossen.
Die Telefonkarte ist keine Geldkarte. Sie kann nicht vielseitig eingesetzt werden, sondern nur zum Zwecke des Telefonierens an öffentlichen Kartentelefonen.
Eine Erstattung des Bargeldes würde eine Rückabwicklung des Telefonkartenvertrages voraussetzen, die nicht in Frage kommt.
Das Guthaben von Telefonkarten, deren Gültigkeitsdauer abgelaufen ist, kann auf neue sog. Umtauschkarten übertragen werden.
Der Umtausch ist schon drei Monate vor Ablauf der auf der Telefonkarte aufgedruckten Gültigkeitsdauer möglich.
Sie können
* bis zu 5 Stück Euro Telefonkarten in jedem Telekom Shop vor Ort umtauschen oder
*
Ihre Telefonkarte(n) - auch größere Mengen - zum Umtauch kostenfrei an folgende Adresse senden:
Deutsche Telekom AG
Kundenservice Telefonkarte
Stephanstraße 4 - 8
76310 Malsch
Die Umtauschformulare erhalten Sie im Telekom Shop oder Online.
Bitte beachten Sie, dass Sie nach Ablauf der Gültigkeitsdauer (bzw. Sperrung) der Karten mit dem Umtausch nicht ewig warten sollten. DM-Telefonkarten, die zum 31. Dezember 2001 außer Kraft gesetzt werden, konnten in der Vergangenheit bis 31. Dezember 2004 getauscht werden. Danach sind die Ansprüche aus solchen Telefonkarten in der Regel verjährt (vgl. Beschluss des OLG Nürnberg, Az. 12 U 1636/06 vom 16. Mai 2007). Sollten Sie erst nach Eintritt der Verjährung Ihre Telefonkarten zum Umtausch einreichen, müssen Sie damit rechnen, dass Ihre ungültigen Telefonkarten nicht mehr in Umtauschkarten getauscht werden. Sofern die Deutsche Telekom AG verjährte Karten umtauscht, geschieht dies aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.