Frage:
Besteht noch Widerrufsrecht?
switi
2013-02-24 02:01:12 UTC
Hallo,
vor gut einem Monat (28.01.2013) stand ein Herr bei mir vor der Haustür und hat mir ein Abonnement angedreht. Ich habe die Quittung unterschrieben, jedoch keien Kontoverbindung angegeben.
Am gleichen Abend habe ich dann einen Brief und eine eMail zum Widerruf des Abonnements geschrieben. Jedoch keine Antwort erhalten.
Auf der Quittung hinten steht:
"Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nciht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB."
Da ich noch keine Zeitschrift bekommen habe, da dass Abonnement erst im März anfangen würde, frage ich mich nun, ob ich mein Abonnement mit dem Erhalt der ersten Zeitschrift nochmal widerrufen kann?
Fünf antworten:
Jürgen NRW
2013-02-24 02:29:23 UTC
Ja!





Ausübung des Widerrufsrechts



Der Widerruf bedarf gemäß § 355 keiner Begründung. Der Käufer kann sein Widerrufsrecht auf zwei Arten ausüben, nämlich durch Widerrufserklärung in Textform oder, soweit der Vertrag die Lieferung von Waren zum Gegenstand hat, durch



"Rücksendung der Ware".



Um einen Widerruf darzustellen, muss aus der Handlung lediglich der Wille des Verbrauchers erkennbar werden, dass er nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden sein möchte. Bestimmte Formulierungen oder gar die Verwendung von Formularen oder vom Unternehmer vorgegebenen Vordrucken sind nicht erforderlich und können nicht wirksam als zwingend vereinbart werden.



http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html
herr_nixnutz
2013-02-24 10:33:31 UTC
Es steht doch da recht deutlich:

"nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger"



Es ist doch unlogisch, dass das Widerrufsrecht bereits abgelaufen ist, bevor man überhaupt die Ware gesehen hat. Es ist doch gerade Sinn des Widerrufsrecht, die Ware vor dem Kauf zu begutachten. Also hast du ein Widerrufsrecht bis max. 14 Tage nachdem du die Ware erhalten hast.



VORSICHT FALLE:

Beträgt der Preis für das Zeitschriften-Abo bis zur ersten Kündigungsmöglichkeit weniger als 200 Euro, so ist ein Widerruf nicht möglich. Da die Kündigungsfristen meist ein 1 Jahr und der Preis sehr selten über 200 Euro liegt, hast du also de facto eben kein Widerrufsrecht oder handelt es sich um ein teures Fachblatt?



@funship: Den "Stuß" habe ich aus folgenden Quellen:

http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/Zeitungen-und-Zeitschriften-Abo-Widerruf-mit-Haken

http://www.vis.bayern.de/recht/handel/vertragsarten/abonnement.htm

http://www.justiz.nrw.de/BS/Verbraucherschutz/widerruf/index.php

http://rechtsanwalt-leisner.de/?p=361

http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/UNIQ136172572832181/link1804411A.html

Bevor DU also Stuß laberst und DR verteilst, solltest du dich erst Mal gründlich informieren. Ich gebe dir somit ganz klar DR.
shinita57
2013-02-24 10:06:13 UTC
Auf jeden Fall noch einmal mit Rückschein den Widerruf, damit du etwas in der Hand hast.
anonymous
2013-02-24 15:41:08 UTC
Du kannst natürlich bis zum Ablauf der Frist, die erst 14 Tage nach der ersten Lieferung überhaupt erst zu laufen beginnt, nochmals widerrufen. Ich frage mich allerdings, welchen Zweck das verfolgen soll, da du ja bereits zwei diesbezügliche Erklärungen abgeschickt hast.



@Herr_nixnutz: Wo hast du denn den Stuss mit den 200 Euro her?
?
2013-02-24 10:07:18 UTC
wenn du per einschreiben geschickt hättest, wärst du auf der sicheren seite. viele "drücker"- gesellschaften sagen gern mal, dass kein brief angekommen wäre. ein einschreiben dagegen gilt immer als zugestellt



widerrufsrecht besteht 14 tage nach abschluss eines "haustürgeschäftes"- die first war also am 11.2. beendet.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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