switi
2013-02-24 02:01:12 UTC
vor gut einem Monat (28.01.2013) stand ein Herr bei mir vor der Haustür und hat mir ein Abonnement angedreht. Ich habe die Quittung unterschrieben, jedoch keien Kontoverbindung angegeben.
Am gleichen Abend habe ich dann einen Brief und eine eMail zum Widerruf des Abonnements geschrieben. Jedoch keine Antwort erhalten.
Auf der Quittung hinten steht:
"Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nciht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB."
Da ich noch keine Zeitschrift bekommen habe, da dass Abonnement erst im März anfangen würde, frage ich mich nun, ob ich mein Abonnement mit dem Erhalt der ersten Zeitschrift nochmal widerrufen kann?