Frage:
Rechnungen per eMail zulässig?
javon
2007-07-08 13:59:36 UTC
Hallo,

ich bin Kleingewerbetreibender, also Umsatz kleiner als 17.500Euro/Jahr.
Darf ich Rechnungen auch per eMail annhmen und auch verschicken? Die wären dann ja OHNE Unterschrift...würde das Finanzamt solch ausgestellte Rechnungen auch akzeptieren ??

Vielen Dank für eure Hilfe im voraus
Sechs antworten:
kleines_zotteltier
2007-07-08 17:15:35 UTC
Darth dingsbum hat schon Recht!



Rechnungen per Fax und E-mail sind zwar gültige Rechnungen, berechtigen aber nicht zum Vorsteuerabzug. Dafür muss die Rechnung "qualifiziert signiert" sein. Die Telekom z.B. bietet diese Signierung an, muss halt entsprechend aktiviert werden.



Eine Rechnung muss keine Unterschrift haben, damit sie vom Finanzamt akzeptiert wird. Wenn Rechnungen unterschrieben werden, liegt es meistens daran, dass bei bestimmten Berufszweigen die Rechnungen von einem entsprechenden Berufsträger (z.B. Steuerberater) unterschrieben sein müssen, damit sie überhaupt eine Rechnung darstellen.



Solange du dich also im Bereich des Kleinunternehmers bewegst, besteht weder für dich noch für deine Kunden Gefahr, da du keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen darfst und du die dir in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen kannst. Aufpassen musst du halt nur, wenn du diesen Bereich verlässt.
BetteDavis
2007-07-08 21:13:52 UTC
ja rechnungen per mail sind zulässig. Sonst wären ja alle internet einkäufe nicht buchbar.

ich erhalte in meiner firma regelmässig rechnungen per mail.
misp
2007-07-08 21:08:57 UTC
Ich kann dir dazu keine rechtlich bindende Antwort geben, aber ich bekommen zum Beispiel meine Telefon-Rechnung auch per Mail und die ist mit Sicherheit auch zulässig...

Aber mach dich doch am besten mal bei deinem Steuerberater oder einem Rechtsberater schlau.
frauke
2007-07-09 11:59:08 UTC
klar kannst du das machen,du bekommst ja die bestätigung wenn sie eingegangen ist. bei älteren o besonders doofen kunden würd ich sie aber schicken. ausserdem sehen die vom finanzamt ja nur ne kopie der rechnung und da sieht man ja nicht ob du die gefaxt gemailt oder via post gesandtr hast wobei ne faxbestätigung nix wert ist.hättest auch n leeres blatt faxen können, oder leere email...blabla. das finanzamt intressiert sich auch nich ob die beim kunden angekommen ist oder bezahlt wurde. die berechnen dir was du rausgeschickt hast.
Wilken
2007-07-08 21:12:04 UTC
Wenn der Kunde den E-mail-Verkehr zulässt, dann ja. Es hat ja noch nicht jeder eine E-Adresse.
Raik
2007-07-09 12:34:02 UTC
ich schreib nix, kleines Zotteltier hat schon alles richtig erklärt.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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