Frage:
Schlüssel von der Arbeit verloren?
Vanessa -
2013-10-09 20:55:46 UTC
Hallo, ich arbeite in einem bekanntem Altersheim, ein großes Altersheim mit extrem vielen Türen.. Nun habe ich bemerkt, dass ich meinen Schlüssel verloren habe der für eine hälfte dieser Türen passt. Ich bin darauf nicht versichert. Muss ich jetzt den ganzen Schlösseraustausch bezahlen, so wie meine Chefin das behauptet? Das sind locker an die 100 Türen. ich bin 18 jahre alt und mache mein Führerschein und muss Miete zahlen. Wie soll ich das denn alles nur bezahlen?
Elf antworten:
aeneas
2013-10-09 23:03:06 UTC
Nein, musst Du nicht bezahlen. Wenn Dein Arbeitgeber Dir Schluessel aushaendigt, liegt das in seinem Risiko, gegen welches er auch versichert ist. Es ist normal, zu unterschreiben, wenn man einen Schluessel zu einem Anwesen erhaelt, welches einem nicht gehoert. Verpflichtungen, als Arbeitnehmer, diesen oder gar eine ganze Schliessanlage zu ersetzen, wenn der Schluessel verloren geht, sind damit nicht verbunden. Selbst, wenn das in Deinem Arbeitsvertrag schriftlich fixiert wurde - wobei ich davon ausgehe, dass das nitcht der Fall ist - waere dies eine Sitten- u. Vertragswidrigkeit. Jeder Rechtsanwalt wird Dir das bestaetigen. Lass' Dich auf keinen Fall von Deiner Chefin ins Bockshorn jagen! Und: da es sich um ein Geschehen an Deinen Arbeitsplatz handelt, ist es nicht Aufgabe Deiner Privathaftpflichtversicherung - so Du eine hast - fuer den Schaden aufzukommen. Meine Empfehlung: ganz. ganz ruhig bleiben. Niemand kann Dir was und dass der Schluessel verlorengegangen ist, darfst Du ganz entspannt unter "Shit happens" verbuchen.



@Invader Zim's Aussage zu dem Thema ist da 100% korrekt.
🐟 Fish 🐟
2013-10-10 05:17:31 UTC
Da geht es um ein Systemschloss der Auszsusch kostet mehr als das zum Führerschein passende Auto. Also ab zum Anwalt in blos nichts unterschreiben!!!!!!!!

Die Rechtslage sagt folgendes. Wenn du einen Schaden vorsätzlich hervorrufst dann zählst du. Bei grober und mittlerer Fahrlässigkeit kann ein Arbeitnehmer teilweise in eine Haftung genommen werden. Bei einer leichten Fahrlässigkeit hingegen ist ein Arbeitnehmer aus der Verantwortung meist ganz raus. Schlüssel verloren liegt irgendwo zwischen leicht und mittel also lass das einen Anwalt für Arbeitsrecht machen.
Invader Zim
2013-10-10 05:02:35 UTC
Wenn die Türschlösser ausgetauscht werden müssen, sollte eine sog. Betriebshaftpflicht Versicherung den Schaden decken.

Das setzt nat. voraus, dass der Schlüssel fahrlässig und nicht vorsätzlich verloren ging. WER den Schlüssel verloren hat, spielt keine Rolle - es hätte auch die Chefin gewesen sein können -und nur der Umstand, dass sie den Schlüssel DIR anvertraut hat, entbindet SIE nicht der Haftung.

Du bist nur Angestellt - also z.B. kein Prokurist, oder gesellschaftlicher Voll/Teilhafter.
Sprendlinger
2013-10-10 09:02:25 UTC
Bei einem ersten Fehler darf man Dir nur eine Abmahnung schicken. Erst im Wiederholungsfall bist Du haftpflichtig. Schließe schnellstens für Deine Haftpflicht einen Zusatz für fremde Schlüssel ab - ist auch gut für die Mietwohnung. Wenn finanzielle Forderungen kommen gehe zu einem Anwalt.
anonymous
2013-10-10 07:16:54 UTC
du musst den Schaden nicht voll bezahlen. Du bist nur angestellt, man kann dir die Verantwortung nur im Rahmen deiner Sorgfaltspflicht übertragen, dich also max. ANTEILIG an den Kosten beteiligen. Die Versicherung des Heims muss den Schaden bezahlen. Man könnte dir allerdings eine Abmahnung erteilen, das wäre rechtens. Allerdings solltest du dich dringend an die Gewerkschaft des Heims wenden(falls vorhanden), oder den Verband, an den das Heim angeschlossen ist, oder dich anwaltlich beraten lassen. Wenn du kein Geld hast, solltest du dich bei der Verbraucherzentrale informieren, ob du ein Anrecht auf eine kostenlose Beratung durch einen Anwalt hast (ggf beim örtlichen Amtsgericht nachfragen). Und für die Zukunft solltest du eine Rechtschutzversicherung abschliessen oder in eine Gewerkschaft eintreten!



Auf keinen Fall irgendwas unterschreiben oder zahlen (!!!!!) und sage deiner Chefin, dass du nicht zur Zahlung verpflichtet bist!
anonymous
2013-10-10 06:46:59 UTC
Was ist denn das für ein Altersheim, das keinen Versicherungsschutz hat?



Die übernehmen doch das.



Und Mein Gott, das kann ja mal im Stress vorkommen, dass man den Schlüssel verliert. Deine Chefin soll mal net so einen Aufstand machen.



Sie soll das der Versicherung melden und gut ist. Ausserdem hat die Bank vom Altersheim genug Geld um die Schlösser auszutauschen.



Und dir lass das eine Lehre für die Zukunft sein, berufliches Material, egal was, nicht mit nach Hause nehmen, sondern in der Arbeit lassen.



Die Frau will dich nur erpressen. Am besten wäre noch, du nimmst dir zu deiner eigenen Sicherheit einen Anwalt und schaust dich privat um eine andere Stelle um.



Denn glücklich wirst du bei der Frau nimmer. Die wird dich schickanieren, was das Zeugs hält.



Ninka Semyaza
Sepp
2013-10-10 05:38:00 UTC
Hast du eine Haftpflichtversicherung?

Wenn du Glück hast sind Schließanlagen mitversichert.

Da meine Freundin und ich für 2 große Firmen Zentralschlüssel hatten war mir das wichtig da er Schaden ganz schnell in die mehrern t € gehen könnte.
Autumn Flower
2013-10-10 04:40:00 UTC
Das nennt sich Verantwortung und wenn man nicht auf die Schlüssel aufpassen kann und die dann verloren gehen, ist das Eigenverschulden. Man braucht Dich doch nicht darüber aufklären, was passiert, wenn man einen Schlüssel verliert. Wenn man seinen eigenen Haustürschlüssel verliert, muss man auch das Schloss austauschen lassen. Wahrscheinlich bist Du auch gar nicht für den Beruf mit den älteren Mitmenschen geeignet. Das ist alles mit Verantwortung verbunden. Vielleicht solltest Du Dich mit Deinen eigenen Versicherung oder Deiner Eltern in Verbindung setzen.
Gerhard R
2013-10-10 06:45:14 UTC
hi, in der haftpflichtversicherung kann man so etwas mit für ein paar euro mit versichern
anonymous
2013-10-10 05:09:09 UTC
Für solch spezielle Schließanlagen kann man (weil registriert) Schlüssel nachfertigen lassen. Kostenpunkt 29€
Anna-Marie
2013-10-10 04:07:56 UTC
Nun am besten wäre es natürlich, wenn man dir schon so viel Verantwortung übergibt die Schlüssel gar nicht erst zu verlieren. In den meisten Betrieben wird man bei der Schlüsselübergabe belehrt, dass man den Schlossaustausch bezahlen muss, wenn die Schlüssel abhanden kommen. So sicherlich auch hier. Und natürlich musst du dafür aufkommen. Handel mit deiner Chefin doch aus, dass du die Schulden in Raten von deinem Lohn abbezahlst, oder bittest deine Eltern darum einen Betrag zu übernehmen. Und in Zukunft besser auf die Sachen aufpassen.



NACHTRAG: Eine Betriebshaftpflicht würde nur greifen, wenn der Betrieb auch den Schlüsselverlust mit versichert hat. Der ist nicht automatisch mit drinn, sondern muss explizit mit angegeben werden. Im Zweifelsfall besser bei der Chefin nachfragen.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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