Frage:
Personalausweis verloren- Amt hat Anzeige gemacht?
schneewittchen2009
2008-12-03 04:16:14 UTC
Ich war heute auf unserem Bürgerbüro weil ich einen Personalausweis brauche. Wir haben 3 Jahre in der Schweiz gelebt und dort haben wir nur einen Reisepass bekommen. Die Personalausweise sind dann irgendwie verloren gegangen. Waren aber in der Schweiz sowieso wertlos und auch zeitlich abgelaufen.

Auf dem Bürgerbüro traf ich dann auf eine sehr unangenehme Beamtin die gleich eine Anzeige für die Polizei schrieb- darin steht: Ausweis vernichtet oder verloren (widersprüchlich). Die sollte ich dann unterschreiben.

Was blüht mir jetzt für eine Strafe?
Siebzehn antworten:
RL
2008-12-03 04:33:04 UTC
Während eines mehrjährigen Auslandsaufenthalt hat man keinen Personalausweis (PA) mehr, da kein deutscher Wohnsitz mehr vorhanden; man besitzt nur noch den Reisepaß.



Nach Rückkehr in die Bundesrepublik wird vom neuen Wohnsitzbürgerbüro ein neuer PA gegen Gebühr (meist 8 Euro) ausgestellt.



Eine Meldung (nicht Anzeige) bei Verlust eines PA bei der Polizei ist eine andere Sache.



In Eurem Fall hätte also bereits das letzte deutsche Bürgerbüro vor Ausreise in die Schweiz die PA einziehen müssen.
anonymous
2008-12-03 14:28:49 UTC
Sollte sich der Ausweis eines Tages bei einem Dritten wieder anfinden und der sagt, daß er ihn von Dir gekauft hat, dann hast Du ein Mega-Problem aufgrund der abgegebenen Erklärung. Ansonsten aber hast Du nichts zu erwarten. Du bekommst einen neuen PA, zahlst die Gebühr und alles ist gut.
Karlchen *
2008-12-03 12:33:33 UTC
Hier kannst du alles nach lesen:



http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verfahren.do;jsessionid=AED8F9E1FE5C4AB7B912AD96302FA9F8.worker_zf2?action=showdetail&modul=VB&id=1137!0#top



Kosten



Für die Bescheinigung der Verlustanzeige: EUR 10,20



HINWEIS: Falls Sie ein neues Ausweisdokument ausstellen lassen, kommen hierfür die entsprechenden Gebühren dazu. Näheres erfahren Sie in den Verwaltungsverfahren Personalausweis/vorläufiger Personalausweis, Reisepass/vorläufiger Reisepass und Kinderreisepass.



Übrigens , ich musste 10 € Strafe zahlen weil die Gültigkeitsdauer abgelaufen war, aber nur zwei Monate.
Maake
2008-12-03 12:32:34 UTC
Gar keine!

Das ist nur eine Anzeige, dass du den Ausweis nicht mehr hast damit ihn niemand anderes benutzen kann. Ist eine reine Formsache und dir passiertgar nichts. Falls du ihn wiederfindest, musst du dass allerdings melden. Wenn sich jetzt jemand damit ausweist wird die Polizei feststellen, dass irgendetwas nicht stimmt.



Da es sich um ein offizielless Dokument handelt, das abgeben werden muss wenn du einen neuen Ausweis kriegst, muss irgendwie der Verbleib des Ausweise vermerkt werden.
anonymous
2008-12-03 12:31:03 UTC
Immer ruhig bleiben - auch wenn die Dame unfreundlich war (was bei Staatsdienern ja ab und an mal vorkommt.... ) - Das war eine VERLUSTanzeige, keine Strafanzeige - und die Amtsfloskel "vernichtet oder verloren" heisst nichts anderes als "keine Ahnung wie - er ist halt weg" Und so eine Verlustanzeige ist ja durchaus sinnvoll, wenn z.B. morgen ein Mörder mit deinem Ausweis erwischt wierden würde ;)



Du wirst die normalen Gebühren für einen neuen Ausweis zahlen müssen, nichts weiter.
anonymous
2008-12-03 12:45:05 UTC
Ich denke mal die Anzeige ist zu Deinem Schutz. Wenn Du einen Personalausweis verlierst oder er wird Dir gestohlen, könnte der Finder oder Dieb in Deinem Namen ziemlich viele dubiose Geschäfte machen.

Meiner Freundin wurde vor ein paar Jahren auch der Pass gestohlen. Nach einem halben Jahren kamen ganz viele Rechnungen und Verträge. Ein Auto wurde auf ihren Namen gekauft und einige Mietverträge wurden abgeschlossen. es war ein ziemliches Theater, bis sie es beweisen konnte, das sie mit den Sachen nichts zu tun hatte. Hätte sie gleich eine Anzeige gemacht, wäre ihr der ganze Ärger erspart geblieben!
rainer20022004
2008-12-03 12:29:06 UTC
das kostet nicht, macht das amt immer falls er mal wieder auftaucht durch unbefugte personen. einfach neu beantragen, fertig.
schatzisbeste01
2008-12-03 17:48:42 UTC
das ist normal. Ich hatte letztes Jahr auch meinen Perso verloren.

Eine Anzeige muss das Bürgerbüro an die Polizei geben, denn mann kann nicht sicherstellen, ob eine andere Person mit deinen Daten Verträge oder dergleichen abschließt. Ich kann mich leider nicht mehr erinnern, ob ich dann als ich den neuen bekam, etwas zahlen musste, ich glaub aber es waren 8€.

Mach dir keine Sorgen, die Aneige ist reine Formsache.
Robert
2008-12-03 12:33:50 UTC
Ich würde sagen, die Beamtin war etwas übereifrig. Das ging bei mir in einem ähnlichen Fall auch ohne Anzeige.

Aber diese Anzeige ist doch nur dazu da den Verlust des Dokuments offiziell zu machen. Damit der Ausweis beispielsweise nicht vom Finder mißbraucht werden bzw. Du für das, was damit angestellt wurde verantwortlich gemacht werden kannst.

Obwohl man eigentlich verpflichtet ist den Verlust sofort zu melden, glaube ich nicht, daß Du da irgendetwas bezahlen musst. Eine Bearbeitungsgebühr wahrscheinlich halt nur.



Schöne Grüße, R.
anonymous
2008-12-03 12:32:11 UTC
Der PA ist das wichtigste offizielle Ausweispapier. Dessen Verlust muss man sofort melden, dann gibt es keine Missverständnisse.



"Irgendwie verloren" stimmt daher jede Beamtenseele zutiefst misstrauisch.
Sandkorn
2008-12-03 12:40:09 UTC
Mir wurden vor 3 Monaten auch sämtliche Ausweise gestohlen.

Die Wiederbeschaffung meines PA-Ausweises hat 10 Euro gekostet. (Wartezeit ca. 3-4 Wochen)

Ich brauchte deswegen zur zeitlichen Überbrückung aber auch einen Ersatzausweis, den man mir sofort aushändigte. (8,- Euro). Der ist 'nur' 3 Monate gültig - und er ist auch nicht eingeschweißt. Vielleicht hast du vorläufig so einen ausgehändigt bekommen?.



Man hat mich zwar gefragt ob ich eine Anzeige gemacht habe. (Hatte ich nicht) und dann war die Sache für mich erledigt.



Mehr passiert nicht und von Strafe kann auch keine Rede sein.
anonymous
2008-12-04 00:36:33 UTC
Wenn du einen gültigen deutschen Reisepass hast, dann ist das alles hinfällig.



http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_%C3%BCber_Personalausweise



Ansonsten ist das nur eine Ordnungswidrigkeit.
anonymous
2008-12-03 12:34:52 UTC
Es ist Unsinn anzunehmen, dass ein deutscher Bundes-Personalausweis in der Schweiz wertlos sei. Jeder, der einen solchen findet, der findet auch eine gültige Ausweisnummer, die er zu allen erdenklichen Schandtaten mißbrauchen kann und vielleicht auch wird. Wer nicht in der Lage ist, diesem Mißbrauch vorzubauen und den Ausweis trotzdem verschlampt hat, der macht sich eines Geseztesverstoßes schuldig.



Diese Beamtin ist nicht unangenehm sondern der Uneinsichtige als Bürger, der sich hier arg gesetzwidrig verhalten hat.
Paul E
2008-12-03 12:32:23 UTC
Ich hätte auf keinen Fall unterschrieben, es sei denn, der Passus "vernichtet" wäre gestrichen worden. Die Unterschrift kommt nun einer Schuldanerkenntnis gleich.
Poppy_I.
2008-12-03 12:22:23 UTC
Du kannst es doch logisch erklären, also warst Du nicht auf dem Frankfurter Bahnhof und hast ihn verkauft (beim eigenen wäre das auch ziemlich dumm). :-)



Vielleicht kommt wirklich eine Nachzahlung auf Dich zu.
anonymous
2008-12-03 12:33:22 UTC
Ich hoffe, dass Du nicht unterschrieben hast. Der Verlust des Personalausweises ist straffrei, die Vernichtung strafbar. Diese "Feindin des Bürgers" möchte Dich in die Pfanne hauen, braucht wahrscheinlich noch ein paar Sprossen für die Aufstiegsleiter.



Gegebenenfalls Anwalt nehmen und keine Aussage bei der Polizei machen. Verursache denen so richtig Kosten dass es kracht, dann bekommt diese Tussi nämlich eins auf die Mütze!



Falls Du einen Strafbefehl erhalten solltest, mit Anwalt Widerspruch einlegen - löst sich dann alles in Luft auf!
anonymous
2008-12-03 12:19:43 UTC
Du musst vielleicht etwas bezahlen. Ruf doch mal bei der Polizei an und frag nach.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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